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Um ein Au-Pair aufnehmen zu können, müssen Sie von Amts wegen gewisse Voraussetzungen erfüllen:


➢    Sie müssen eine Familie sein. Familien sind:
- Ehe/Partner mit Kind(ern)
- Alleinstehende Mütter / Väter mit Kind(ern)

➢    Ein Elternteil muss deutsch sein. Wenn beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie nachweisen können, dass in ihrer Familie primär deutsch gesprochen wird.

➢    Sie müssen ein Einkommen nachweisen können, dass Sie in die Lage versetzt, das Au-Pair auch aufnehmen zu können.

➢    Sie müssen über ein eigenes Zimmer für das Au-Pair verfügen, dass nach der Gesetzeslage der BRD als bewohnbar gilt.
U.a. fallen darunter ein gewisses Verhältnis von Grundfläche des Zimmers und Fenster-  (oder Tür-)fläche und die Versorgung mit Tageslicht. Ein Dachzimmer mit nur einem kleinen, ungenügenden Dachfenster oder ein Kellerzimmer mit ungenügendem Tageslicht ist also nicht ausreichend – jedoch u.a. ein Kellerzimmer im Souterrain (mit ebenerdigen Fenstern).
Im Allgemeinen sind es die Zimmer, die Sie auch selbst gerne bewohnen würden. Wurde Ihr Haus vom Bauamt abgenommen (was in der Regel nach Bauende geschieht) und sind seit dem keine wesentlichen Veränderungen mehr vorgenommen worden, können Sie davon ausgehen, dass jedes Zimmer diesen Kriterien entspricht. Das zuständige Bauamt kann hierüber genauere Auskunft geben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Übersicht nicht für die Behörden bindend ist. Sie soll Ihnen lediglich eine Vorstellung geben, was die Behörden von Ihnen erwarten. Eine Gewähr auf Vollständigkeit kann von uns nicht übernommen werden.

 


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