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Hier können Sie nachschlagen, welches die häufigsten Fragen sind, die an uns herangetragen werden und die dazugehörige Antwort erfahren:


Ich erziehe mein Kind allein. Kann ich ein Au-Pair aufnehmen?
Natürlich! Als Familie gilt nach deutschem Recht:
Vater mit Kind(ern) – auch Pflegeväter
Mutter mit Kind(ern) – auch Pflegemütter
Ehepaare mit Kind(ern) – auch Pflegeeltern

Darf das Au-Pair mit in den Urlaub gehen?
Selbstverständlich begleitet Ihr Au-Pair sie auch in den Urlaub! Sie übernehmen lediglich die Kosten. Natürlich gelten hier die gleichen Vertragsbedingungen wie zu Hause.
Erkundigen Sie sich bitte aber vorher bei den zuständigen Behörden, ob das Visum des Au-Pairs auch für die geplante Urlaubsreise gültig ist. Wenn Sie dabei Drittländer durchreisen, beachten Sie dabei auch, dass es möglich ist, dass Ihr Zielland keine weiteren Auflagen stellt, eventuell aber ein Durchreiseland die Einreise dem Au-Pair verweigert (beispielsweise bei der Fahrt von Deutschland nach Italien über die Schweiz).
Der Urlaub des Au-Pairs kann mit Ihrem Urlaub zusammenfallen, insofern es in dieser Zeit nur unwesentliche Aufgaben zu erledigen hat und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Hat das Au-Pair eigenen Urlaub?
Ja! Es hat laut Gesetz 24 Werktage bezahlten Urlaubes bei einem Aufenthalt von einem Jahr (bei kürzeren Aufenthalten, entsprechende Kürzung von 2 Tagen pro Monat).
Der Urlaub des Au-Pairs kann mit Ihrem Urlaub zusammenfallen, insofern es in dieser Zeit nur unwesentliche Aufgaben zu erledigen hat und keine Anwesenheitspflicht besteht.
Sind Feiertage für das Au-Pair frei?
Ja! Laut Gesetz ist dem Au-Pair an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes in dem Sie wohnen frei zu geben – oder die Zeit ist mit Freizeit aus zu gleichen.

Wir (die Eltern) wollen gerne alleine in den Kurzurlaub gehen. Geht das?
Ja! Allerdings sollten Sie dies nicht in der ersten Zeit, sondern erst dann tun, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Au-Pair alle wesentlichen Aufgaben zu Hause verstanden hat. Außerdem müssen Sie für eine weitere erwachsene Person sorgen, die für diese Zeit im Haushalt mit zur Verfügung steht, da die Wochenarbeitszeit durch den Gesetzgeber auf 30 Stunden / Woche begrenzt ist und eine Regelmäßigkeit in der Aufteilung der Stunden vorhanden sein muss. 

Können wir ein weiteres Au-Pair vermittelt bekommen?
Ja! Als Gastfamilie können Sie beliebig viele Au-Pairs hintereinander einladen – so lange die Voraussetzungen stimmen.
Ein einmal eingeladenes Au-Pair kann allerdings nicht mehr zu Ihnen kommen. Auch kann die Zeit von 12 Monaten nicht verlängert werden. Beides schreibt die deutsche Gesetzgebung so vor.







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