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Sie gehen als Familie mit dem Au-Pair ein Vertragsverhältnis ein. Dies umschließt Pflichten Ihrerseits, aber natürlich stehen Ihnen damit auch bestimmte Rechte zu. 


Das Au-Pair verpflichtet sich, sich in Ihr Familienleben zu integrieren. Das bedeutet auch, an Familienfeiern teilzunehmen. Dabei können Sie auch von ihm verlangen, dass es dabei Ihre Kinder mitbetreut. Sie werden sehen, wie viel entspannter Sie solche Feste von nun ab verbringen!

Das Au-Pair verpflichtet sich für 30 Stunden in der Woche Ihnen bei der Kinderbetreuung und bei leichten Tätigkeiten im Haushalt zu helfen. Sie werden dadurch sehr viel flexibler! Wenn Sie während der Arbeitszeit des Au-Pairs eben mal eine Besorgung machen müssen, brauchen Sie nicht mehr aufwendig in der Nachbarschaft eine Betreuung für die Kinder zu organisieren! Sie wissen Ihre Kinder außerdem in guten und bekannten Händen.

Sie können endlich auch abends mal wieder in Ruhe ausgehen ohne zusätzliche Kosten! Das Au-Pair verpflichtet sich Ihnen gegenüber zum Babysitting an maximal drei Tagen in der Woche (fließt in die dreißig Wochenstunden mit ein).

Selbstverständlich begleitet Ihr Au-Pair sie auch in den Urlaub! Sie übernehmen lediglich die Kosten. Natürlich gelten hier die gleichen Vertragsbedingungen wie zu Hause. Aber wäre es nicht toll, grade im Urlaub auch mal wieder ein paar Stunden ungestört zu zweit zu sein?

Das Au-Pair verpflichtet sich, sich den Arbeitszeiten der Familie anzupassen. Die Arbeitszeiten können also individuell ausgehandelt werden, so wie es für Sie beide am günstigsten ist. Jedoch muss eine gewisse Regelmäßigkeit dabei erkennbar sein.

Das Taschengeld muss nach sechs Wochen Krankheit nicht weitergezahlt werden.

Sie dürfen aus wichtigem Grund nach § 626, BGB das Vertragsverhältnis mit dem Au-Pair fristlos beenden.

Der Urlaub des Au-Pairs kann mit Ihrem Urlaub zusammenfallen, insofern es in dieser Zeit nur unwesentliche Aufgaben zu erledigen hat und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Sie müssen nur zu einem geringem Teil für die Kosten für An- und Abreise des Au-Pairs (Flug von/nach Süd- oder Mittelamerika) tragen – es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, sich auch ohne die Pflicht dazu finanziell daran zu beteiligen, sofern Sie dies wünschen.


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