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Bitte beachten Sie unbedingt folgende Formalitäten, die Sie einhalten müssen. Bedenken Sie auch, dass die verschiedenen Schritte die notwendig sind, einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie also früh genug die Einladung für Ihr Au-Pair.

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei allen Angelegenheiten mit den Behörden im Rahmen unserer Möglichkeiten behilflich!


VOR EINREISE DES AU-PAIRS

Alle Au-Pairs müssen bei der für sie zuständigen deutschen Behörde (Konsulat / Botschaft) in ihrem Heimatland ein Visum beantragen. In der Regel wird dies für 90 Tage (ca. 3 Monate) ausgestellt. Vor Ablauf des Visums muss es in Deutschland auf ein Jahr (oder den von Ihnen gewünschten Zeitraum für den Aufenthalt des Au-Pairs) verlängert werden. Die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie. In seltenen Fällen wird das Visum direkt für die gesamte Zeit des Au-Pair Aufenthaltes (in der Regel 1 Jahr) ausgestellt.

Für die Beantragung des Visums muss das Au-Pair folgende Dokumente vorlegen:

Vertrag zwischen Au-pair und Familie.

In dem die Rechte und Pflichten geregelt sind (wir sind Ihnen gerne bei der Formulierung behilflich). Ein Beispiel finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Vertrag-Au-pair-Beschaeftigung.pdf

Verpflichtungserklärung

Einige Ämter verlangen diese auch erst nach Visumsantragstellung. Es kommt auch vor, dass das für Sie zuständige Ausländeramt davon ausgeht, dass die Verpflichtungserklärung erst nach der Antragstellung durch das Au-Pair benötigt wird, die Botschaft im Heimatland des Au-Pair diese jedoch als Voraussetzung für einen Visumsantrag sieht. Bitte klären Sie unbedingt telefonisch vorher mit der für Sie zuständigen Behörde dies ab und kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten gegebenenfalls, um Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten zu ersparen. Wir setzen uns bei Unstimmigkeiten mit den Behörden gerne für Sie mit der betreffenden Stelle in Verbindung. Wir empfehlen Ihnen, die Verpflichtungserklärung nach Möglichkeit immer so früh wie möglich (vor der Antragstellung des Au-Pairs im Ausland auf ein Visum) abzugeben, da damit der gesamte Prozess beschleunigt wird. Die Verpflichtungserklärung kostet in der Regel € 25.- (bei einigen Ämtern ist sie auch für Sie kostenfrei).
Im Rahmen der Verpflichtungserklärung wird normalerweise auch ihre persönliche Situation erfasst, um zu sehen, ob von Seiten der deutschen Behörden der Aufnahme eines Au-Pairs nichts entgegensteht. Üblicherweise wird man von Ihnen einen Nachweis über das Einkommen der Familie und über ihre Wohnsituation (Mietvertrag oder Nachweis über Eigentum, mit Angabe der Wohnungsgröße / Zimmer) verlangen. Bei einigen Behörden gibt es Abweichungen davon. Bitte klären Sie vorher mit dem zuständigen Amt ab, welche Unterlagen notwendig sind.

Versicherung

Sie sind verpflichtet, auf Ihre Kosten das Au-Pair gegen Krankheit, Schwangerschaft, Folgen eines Unfalles und Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht) zu versichern. Es gibt kostengünstige Komplettpakete für diesen Versicherungsschutz. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.


NACH ANTRAGSTELLUNG AUF VISUM DURCH DAS AU-PAIR


Nach Visumantragstellung des Au-Pairs wird die zuständige Botschaft im Ausland die Unterlagen an die Behörden in Deutschland übermitteln. Nun sind noch folgende Schritte zu erledigen: 

Verpflichtungserklärung

Sollten Sie die Verpflichtungserklärung noch nicht vorher abgegeben haben, werden die Behörden Sie jetzt dazu auffordern. 

Arbeitserlaubnis

Sie erhalten entweder von der für Sie zuständigen Arbeitsagentur (früher: Arbeitsamt) oder aber von dem für Sie zuständigen Ausländeramt einen Fragebogen. Diesen müssen Sie ausfüllen und unterschrieben zusammen mit dem Au-Pair-Vertrag den Behörden wieder vorlegen.



NACH ANKUNFT DES AU-PAIR IN DEUTSCHLAND



Sie sind verpflichtet den deutschen Behörden INNERHALB VON DREI TAGEN NACH ANKUNFT DES AU-PAIRS IN DEUTSCHLAND die erfolgte Einreise anzuzeigen (Einwohnermeldeamt / Ausländerbehörde).

Außerdem sollten Sie Überprüfen, ob der Beginn des Versicherungsschutzes mit dem tatsächlichen Tag der Einreise des Au-Pairs übereinstimmt, bzw. dem Versicherungsunternehmen den Zeitpunkt der Ankunft des Au-Pairs mitteilen.

Natürlich freuen wir uns auch über eine Nachricht von Ihnen, dass das Au-Pair gut angekommen ist (sms / mündliche Mitteilung – auch auf dem Aunrufbeantworter – / e-mail, etc.).


NACH UNGEFÄHR ZWEI MONATEN


Sollte Ihr Au-Pair das Visum zuerst für 90 Tage erhalten haben, vergessen Sie bitte nicht, vor Ablauf (!) der 90 Tage das Visum zu erneuern. Rufen Sie nach ca. 2 Monaten bei der für Sie zuständigen Behörde an und fragen nach, ob Sie das Visum bereits verlängern dürfen. BITTE WERDEN SIE NICHT ERST AM LETZTEN DER 90 TAGE VORSTELLIG! Bedenken Sie bitte, dass die deutschen Behörden weitere Nachweise von Ihnen verlangen können, die Sie eventuell erst noch besorgen müssen (z.B. Nachweis über Besuch der Sprachschule / Nachweis über Anmeldung eines weiteren Sprachkurses, etc.). Eventuell anfallende Kosten für die Verlängerung des Visums trägt die Gastfamilie.


NACH DER AUSREISE


Wenn dann der Tag gekommen ist, wo Sie mit Wehmut Ihr Au-Pair verabschieden, vergessen Sie bitte nicht, nach erfolgter Ausreise den deutschen Behörden dieses auch mitzuteilen. Wer weiß, vielleicht verbinden Sie dies ja mit der Anmeldung Ihres nächsten Au-Pairs von Latin-Au-Pair!

LATIN-AU-PAIR (LAP) | webmaster@latin-aupair.de