Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Beispiele für die Kinderbetreuung geben, wie sie im Rahmen des Au-Pair Vertrages verstanden werden. Dies dient der Rechtssicherheit beider Parteien. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Au-Pair Verhältnis umso harmonischer verläuft, desto klarer beiden Parteien vorher war, was sie von dem Anderen erwarten dürfen.
Natürlich ist dies keine vollständige Liste aller denkbaren Tätigkeiten, sie soll aber einen Anhaltspunkt geben.
Als Faustregel kann gelten, dass Sie von Ihrem Au-Pair nur das verlangen sollten, was Sie auch von einem eigenen Kind im Alter von ca. 16 Jahren verlangen würden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihrem Au-Pair erst nach und nach hohe Verantwortung zumuten sollten (Link zu Hilfreiche Erfahrungswerte).
Darüber hinausgehende Tätigkeiten dürfen von dem Au-Pair ausgeführt werden, es kann jedoch hierzu nicht verpflichtet werden!
die Kinder bei den Malzeiten zu betreuen (füttern, etc.)
die Kinder zu Bett bringen
Kinder anziehen
Kinder waschen und pflegen (Babys / Kleinkinder)
Babysitting
mit den Kindern spazieren gehen
mit den Kindern spielen
mit den Kindern basteln
den Kindern vorlesen
mit den Kindern singen
Betreuung bei den Hausaufgaben
Kinder zum Kindergarten bringen / abholen
Kinder zur Schule bringen / abholen/
Kinder zum außerschulischen Unterricht (Sport, Musik, Malen, etc.) bringen / abholen